Das Recht des Todes
Produktinformationen "Das Recht des Todes"
Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod, die juristische Thanatologie. Alle Rechtsgebiete werden zusammengedacht und in ein Gespräch mit anderen Wissenschaften gebracht. Es geht um »das Recht gegen den Tod« (Tötungsdelikte in Straf- und Zivilrecht), »das Recht auf den Tod« (Sterbehilfe, Suizid, Beihilfe zum Suizid, Tötung auf Verlangen), »das Recht des Todes« (Definition des Todes) und »das Recht der Toten« (Status des Leichnams, Obduktion, Transplantation, Bestattungsrecht, postmortales Persönlichkeitsrecht, Enteignung der Toten). Eine umfassende Kritik der herrschenden Praxis wird durch Reformvorschläge ergänzt.
Biographie - Muscheler, Karlheinz
Promotion und Habilitation an der Universität Freiburg, venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte. Von 1992 bis 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Zahlreiche Veröffentlichungen, insb. zur Rechtsphilosophie, zur Rechtsgeschichte, zum Familien-, Erb- und Stiftungsrecht, Initiator/Mitbegründer der Vereine »Fundare e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens« und »Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.«.Rezensionen "Das Recht des Todes"
»Insofern stellt sich gar nicht erst die Frage, ob man eine Leseempfehlung als Rezensent aussprechen sollte, man kann Jedem nur schlichtweg anraten, sich die Zeit zu nehmen und solch ein Buch (Werk) zu lesen und auf sich wirken zu lassen. Für jemanden, der selbst mitunter das eine oder andere juristische Werk niedergeschrieben hat, bleibt es ein faszinierendes Rätsel, wie Muscheler nicht nur die Zeit, sondern auch die Muße gefunden hat, solch ein Werk zu verfassen. Es wird seinen Verfasser überdauern und als Grundlegung maßgeblich sein.« Dr. Pierre Plottek, in: Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis, 12/2024»Die außerordentliche Tiefe und Durchdachtheit lässt vermuten, dass Muscheier zu diesem Werk Jahrzehnte geforscht hat. Ein weiterer beeindruckender Beleg, dass Muscheier zur intellektuellen Elite gehört. Erbrechtlern, die vom Blick über den Tellerrand fasziniert sind, sei die Lektüre sehr empfohlen.« Dr. Claus-Henrik Horn, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 12/2024
Hauptlesemotive: | Verstehen |
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Nebenlesemotive: | Auseinandersetzen |
Produktart: | Buch gebunden |
Produktform: | Hardcover |
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